Hier werden unterschieden:
Entwässerungsherstellungsbeiträge:
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen aller Geschosse (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoss jedoch nur, soweit es ausgebaut ist.
Wasserversorgungsherstellungsbeiträge:
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen aller Geschosse (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoss jedoch nur, soweit es ausgebaut ist.
Straßenerschließungsbeiträge:
Die Beitragshöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten (abzüglich Gemeinde-Anteil) geteilt durch die betragspflichtige Geschossfläche. Die beitragspflichtige Fläche von Eckgrundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen auf 51 % verringert werden, wenn sie an mehreren Erschließungsanlagen anliegen.
Straßenausbaubeiträge:
Ein Straßenausbaubeitrag wird dann erhoben, wenn eine bestehende Straße ausgebaut oder verbessert wird. Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt ähnlich der Erschließungssatzung, jedoch wird die beitragspfichtige Fläche von Eckgrundstücken nur auf 2/3 verringert.
Fällig werden die Beiträge aufgrund der Satzungen grundsätzlich nach einem Monat.
Die Beitragssätze sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Gemeinde Berngau:
Gemeinde Pilsach:
Gemeinde Sengenthal:
09181 2912-901
09181 2912-150
bauamt@vg-neumarkt.de