Beiträge (Straße, Kanal, Wasser)

Beschreibung

Hier werden unterschieden:

  • Entwässerungsherstellungsbeiträge
  • Wasserversorgungsherstellungsbeiträge
  • Straßenerschließungsbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge

Entwässerungsherstellungsbeiträge:
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen aller Geschosse (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoss jedoch nur, soweit es ausgebaut ist.

Wasserversorgungsherstellungsbeiträge:
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach der tatsächlichen Grundstücks- und Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen aller Geschosse (KG, EG, DG) ermittelt. Das Dachgeschoss jedoch nur, soweit es ausgebaut ist.

Straßenerschließungsbeiträge:
Die Beitragshöhe ergibt sich aus den Gesamtkosten (abzüglich Gemeinde-Anteil) geteilt durch die betragspflichtige Geschossfläche. Die beitragspflichtige Fläche von Eckgrundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen auf 51 % verringert werden, wenn sie an mehreren Erschließungsanlagen anliegen.

Straßenausbaubeiträge:
Ein Straßenausbaubeitrag wird dann erhoben, wenn eine bestehende Straße ausgebaut oder verbessert wird. Die Berechnung des Beitragssatzes erfolgt ähnlich der Erschließungssatzung, jedoch wird die beitragspfichtige Fläche von Eckgrundstücken nur auf 2/3 verringert.

Fristen

Fällig werden die Beiträge aufgrund der Satzungen grundsätzlich nach einem Monat.

Gebühren

Die Beitragssätze sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Gemeinde Berngau:

Gemeinde Pilsach:

Gemeinde Sengenthal:

Planen und Bauen, Beiträge

Telefonnummer

09181 2912-901

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

bauamt@vg-neumarkt.de