Reisepass

Beschreibung

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.

mitzubringende Unterlagen

  • aktuelles, biometrisches Passbild (siehe Fotomustertafel)
  • Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass – soweit vorhanden)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (bei Erstantrag und Neuzuzug)

für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich notwendig

  • Einwilligungserklärung und Personalausweis oder Reisepass der gesetzlichen Vertreter
  • Sorgeerklärung bei unverheirateten Eltern
  • aktuelles Negativattest bei Alleinerziehenden

Gebühren Reisepass

  • die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten
  • für Personen unter 24 Jahren (maximal 6 Jahre gültig): 37,50 €, Expresszuschlag 32,00 €
  • für Personen ab 24 Jahren (maximal 10 Jahre gültig): 70,00 €, Expresszuschlag 32,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 € Zuschlag

Bearbeitungszeit

Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt ist zirka 6 bis 8 Wochen nach Beantragung fertig.

Express-Reisepass

Geht der im Bürgerbüro gestellte Express-Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller (Bundesdruckerei in Berlin) ein, liegt der Express-Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passherstellers in Berlin) im Bürgerbüro zur Abholung bereit.

vgl. https://www.bmi.bund.de FAQ: Reisepass

Abholung/Vollmacht

Falls eine persönliche Abholung des Personaldokuments nicht möglich ist, kann mit nachfolgender Vollmacht (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auch eine andere Person den Reisepass entgegennehmen. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Vorläufiger Reisepass

In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierfür sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie bei der Beantragung eines Reisepasses. Zusätzlich ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (z.B. Flugticket).

Wichtig ist vorab eine Überprüfung, ob eine Einreise ins Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist (z.B. auf der Homepage des Auswärtigen Amtes).

Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

  • Gültigkeit: maximal 1 Jahr
  • Gebühr: 26,00 €

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-900

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de