Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Reisepass beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.
mitzubringende Unterlagen
für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich notwendig
Gebühren Reisepass
Bearbeitungszeit
Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt ist zirka 6 bis 8 Wochen nach Beantragung fertig.
Express-Reisepass
Geht der im Bürgerbüro gestellte Express-Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller (Bundesdruckerei in Berlin) ein, liegt der Express-Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passherstellers in Berlin) im Bürgerbüro zur Abholung bereit.
vgl. https://www.bmi.bund.de FAQ: Reisepass
Abholung/Vollmacht
Falls eine persönliche Abholung des Personaldokuments nicht möglich ist, kann mit nachfolgender Vollmacht (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auch eine andere Person den Reisepass entgegennehmen. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Vorläufiger Reisepass
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierfür sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie bei der Beantragung eines Reisepasses. Zusätzlich ist ein Nachweis der Dringlichkeit vorzulegen (z.B. Flugticket).
Wichtig ist vorab eine Überprüfung, ob eine Einreise ins Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist (z.B. auf der Homepage des Auswärtigen Amtes).
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
09181 2912-900
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de