Ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum für Baustellen, Veranstaltungen oder Ähnliches eingeschränkt wird. Der Antrag muss Verkehrszeichenpläne enthalten und rechtzeitig, oft mindestens 14 Tage vorher, eingereicht werden.