Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II (Kategorie F2) außerhalb der Silvesterzeit kann bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) beantragt werden. Voraussetzung sind ein berechtigter Anlass (z.B. Hochzeit, runder Geburtstag) und die Volljährigkeit. Der Antrag sollte mindestens 2–4 Wochen vor dem Termin eingereicht werden.