Eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II (Kategorie F2) außerhalb der Silvesterzeit kann bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) beantragt werden. Voraussetzung sind ein berechtigter Anlass (z.B. Hochzeit, runder Geburtstag) und die Volljährigkeit. Der Antrag sollte mindestens 2–4 Wochen vor dem Termin eingereicht werden.