Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst

Der „Antrag auf Erstattung von Leistungen beim Feuerwehrdienst“ ermöglicht Arbeitgebern, fortgezahlten Lohn und Sozialversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Feuerwehrleute bei Einsätzen oder Lehrgängen von der Gemeinde zurückzufordern. Er basiert auf dem Feuerwehrgesetz (z.B. Art. 9/10 BayFwG), umfasst auch Arbeitsausfall durch Krankheit infolge des Dienstes und kann online gestellt werden.