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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Bebauungspläne werden auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet und als Satzung erlassen. Sie sind deshalb allgemein verbindlich.
Bauwillige erhalten Kopien der Bebauungspläne.
Einwendungen können im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung (1 Monat) vorgebracht werden.
Die Termine werden öffentlich bekanntgemacht.