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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und in einer der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. seinen Wohnsitz gemeldet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses stellen. Antragsberechtigt ist der Betroffene selbst bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
Personalausweis oder Reisepass
Dauer ca. 3 Wochen (Bitte bei der Beantragung berücksichtigen!)
13,00 Euro