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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der frühere Kinderausweis wird seit 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen. Für die visafreie Einreise in die USA ist ein ePass erforderlich.
6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Ob für das jeweilige Land ein Reisepass erforderlich oder aber der Personalausweis genügt, erfährt man im Reisebüro. Alternativ kann man sich auch im Internet unter der Adresse www.auswaertigesamt.de informieren. Hier kann man dann unter „Länder und Reiseinformationen“ das entsprechende Land bei „Länderinformationen“ eingeben und findet dann in der Rubrik „Einreisebestimmungen“ die gewünschte Information.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalen Standards.
Hier können Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei herunterladen.
Ein Kinderreisepass kann kurzfristig ausgestellt werden.