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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Ein Sterbefall muss spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt in bestimmten Fällen auch durch Polizeibehörden.
Wenn sich der Todesfall zu Hause ereignet hat, ist jedoch die Anmeldung durch die Angehörigen mit persönlicher Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Die Anzeige kann auch durch ein beauftragtes Bestattungsinstitut erfolgen.
Ein Sterbefall muss spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
Je nach gewünschter Anzahl von gebührenpflichtigen Sterbeurkunden.