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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.
keine