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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
a) Unterstützung des Landratsamtes bei der Durchführung von Wasserrechtsverfahren, z. B. durch Auslegung der Pläne
b) Unterhaltung der Gewässer 3. 0rdnung:
Hierbei führen die Gemeinden Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausbaggern des Bachbettes) durch. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger und Eigentümer in voller Höhe umgelegt.