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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Bei Wegzug aus der Gemeinde ist eine Abmeldung nur noch erforderlich
Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.
Binnen zwei Wochen nach Auszug aus einer Wohnung.
kostenfrei