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Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/29 12-0
Fax: 09181/2912-20
Beim Ordnungsamt können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden. Der Antrag geht an das Gewerbezentralregister beim Bundesgerichtshof in Bonn.
Personalausweis
Dauer: ca. 2 Wochen (bitte bei Beantragung berücksichtigen)
13,00 Euro
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beantragen. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
Welche Auskunft kann beantragt werden
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde