Fundsachen
Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II Beschreibung: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 bis F4 dienen Vergnügungszwecken und werden allgemein als „Feuerwerk“ bezeichnet. In die Kategorie F2 fällt Kleinfeuerwerk, das sog. „Silvesterfeuerwerk“ (z. B. Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, und Vulkane, auch Batteriefeuerwerk). Personen, die nichtim Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder…
Anmeldung eines Wildschadens Beschreibung: Anmeldung eines Wildschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz. Dieser Dienst steht Ihnen auch über unser RathausOnline zur Verfügung. RATHAUSONLINE
Beschreibung Statistiken, Touristikinformationen (Unterkünfte), Gastgeberverzeichnis Oberpfälzer Juratäler Die aktuellen Veranstaltungstermine können beim Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde abgerufen werden. Erforderlich Bei Neueintrag oder einer gewünschten Änderungen eines Eintrages im Gastgeberverzeichnis ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich. Gewünschte Bildeinträge müssen direkt mit dem Landratsamt Nkt. i.d.OPf. abgeklärt werden: www.landkreis-neumarkt.de Gebühren
Beschreibung Hier werden die Wahlen vorbereitet: Erforderlich für die Briefwahl: Fristen Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis letzten Freitag vor dem Wahltag abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen auch noch am Wahltag selbst abgeholt werden.
Beschreibung Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig. Erforderlich Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Fristen keine
Beschreibung Ausstellung von: Ausstellungen von Urkunden können nur getätigt werden, wenn die betreffenden Personanstandsbücher geführt werden. Erforderlich Urkunden können Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Fristen Personenstandseinträge werden beim Standesamt ab 1876 geführt. Gebühren Erteilung einer Personenstandsurkunde: 12,00 € Für ein weiteres und jedes weitere Stück der…
Öffnungszeiten
Mo, Di: 8 – 12 Uhr | 13 – 17 Uhr
Mi: 8 – 12 Uhr | Nachmittag geschlossen
Do: 8 – 12 Uhr | 13 – 18 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich geöffnet:
Mo, Di, Do: 12 – 13 Uhr
Fr: 12 – 15:30 Uhr
VG Neumarkt
Bahnhofstraße 12
92318 Neumarkt i.d.OPf
Tel: 09181 2912–0
Fax: 09181 2912–150
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
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