Die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist ein Dokument, das Vermieter (Wohnungsgeber) dem Mieter bescheinigen, um dessen Einzug beim Einwohnermeldeamt zu bestätigen. Diese Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausgestellt werden. Sie dient der Verhinderung von Scheinanmeldungen und ist für die Ummeldung gesetzlich zwingend erforderlich.