Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Wer einen Personalausweis beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.
mitzubringende Unterlagen:
für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich notwendig
Gebühren Personalausweis:
Bearbeitungszeit
Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und ist zirka 2 bis 3 Wochen nach Beantragung fertig.
Abholung/Vollmacht
Falls eine persönliche Abholung des Personaldokuments nicht möglich ist, kann mit nachfolgender Vollmacht (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auch eine andere Person den Personalausweis entgegennehmen. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Vorläufiger Personalausweis
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hierfür sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie bei der Beantragung eines Personalausweises.
Wichtig ist vorab eine Überprüfung, ob eine Einreise ins Zielland mit einem vorläufigen Personalausweis möglich ist (z.B. auf der Homepage des Auswärtigen Amtes).
Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
• Gültigkeit: maximal 3 Monate
• Gebühr: 10,00 €
Für weitere Informationen verweisen wir auf das Portal des Bundesministerium des Innern unter: https://www.personalausweisportal.de
09181 2912-902
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de