Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem Personalausweis, der eID-Karte oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel
alle Arten von Führungszeugnissen sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hierfür muss jeweils die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein.
Sofern Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie dies im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. erledigen lassen.
Neben dem einfachen Führungszeugnis gibt es auch das erweiterte Führungszeugnis. Darin werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z.B. Schule, Kita, Sportverein, Feuerwehr) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z.B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Es wird der Behörde unmittelbar zugesandt. Sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis kann für behördliche Zwecke beantragt werden.
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Darüber hinaus kann man auch ein einfaches Führungszeugnis bei ehrenamtlicher Tätigkeit (= gebührenfrei), ein erweitertes Führungszeugnis bei ehrenamtlicher Tätigkeit (= gebührenfrei) sowie eine Auskunft aus Gewerbezentralregister oder eine Auskunft aus Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Dies ist direkt, schnell und einfach online beim Bundesamt für Justiz möglich. Weitere Informationen zum Führungszeugnis allgemein, zur Online-Beantragung, zur Bezahlmöglichkeit sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung enthält nebenstehende Infobroschüre, in der Sie bequem scrollen können. Alternativ können Sie diese auch herunterladen.
Den direkten Link zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz für die Beantragung aller Führungszeugnisarten sowie für die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister finden Sie hier: Jetzt online beantragen