Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter

Die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter ist notwendig, wenn für Minderjährige (0 – 18 Jahre) ein Personalausweis oder Reisepass beantragt wird.
Die selbstständige Beantragung eines Personalausweises (d.h. ohne Einwilligungserklärung) ist bereits ab 16 Jahren möglich.
Bei der Vorsprache im Passamt (Minderjährige jeden Alters müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein) ist Folgendes vorzulegen:

  • Betreuerausweis im Fall von Betreuung
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der (des) gesetzlichen Vertreter(s) (zum Unterschriftsabgleich!)
  • Sorgerechtsbeschluss bzw. ein Negativattest, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original sowie ein biometrisches Lichtbild in digitaler Form (entweder per QR-Code von einem zertifizierten Fotodienstleister oder durch die Aufnahme (Gebühr: 6,00 Euro) vor Ort im Passamt)
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