Zur Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich persönliches Erscheinen der antragstellenden Person mit einem gesetzlichen Vertreter erforderlich (die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter finden Sie hier): zur Identitätsprüfung (verpflichtend ab 0 Jahren), zur Aufnahme von Fingerabdrücken (verpflichtend ab 6 Jahren), zur Aufnahme der Unterschrift (verpflichtend ab 10 Jahren). Biometrische Lichtbilder werden ausschließlich in digitaler Form akzeptiert (entweder per QR-Code von einem zertifizierten Fotodienstleister oder durch die Aufnahme vor Ort im Passamt (Gebühr: 6,00 Euro)).
Mögliche Dokumentenarten sind:
| Deutscher Reisepass | vorläufiger Reisepass | Deutscher Personalausweis | vorläufiger Personalausweis | |
| Laufzeit | 6 Jahre | max. 1 Jahr gültig | 6 Jahre | max. 3 Monate gültig |
| Kosten | 37,50 Euro | 26,00 Euro | 27,60 Euro | 10,00 Euro |
| Beantragung | selbstständige Beantragung ab 18 Jahren | selbstständige Beantragung ab 18 Jahren | selbstständige Beantragung ab 16 Jahren | selbstständige Beantragung ab 16 Jahren |
Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden. Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument früher benötigen, sprechen Sie bitte mit dem Fachpersonal im Passamt darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personalausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar.
Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) werden ungültig, wenn diese eine einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers nicht zulassen oder verändert worden sind (§ 11 Passgesetz / § 28 Personalausweisgesetz).