Eine Übermittlungssperre können Sie einfach beim Bürgeramt/Meldebehörde (persönlich, schriftlich oder teils online) beantragen. Ein formloser Widerspruch reicht, Gründe müssen nicht genannt werden. Sperren sind für Parteien, Adressbuchverlage, Altersjubiläen oder Religionsgemeinschaften möglich.