Eine Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises ermöglicht es einer dritten Person, Ihr Dokument im Bürgerbüro entgegenzunehmen. Sie muss schriftlich erfolgen, Ihre Unterschrift sowie Name/Anschrift von Ihnen und der Vertretung enthalten. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und oft den alten Ausweis vorlegen