Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen und den Erwerb von Feuerwerk der Klasse II

Feuerwerk der Klasse II darf außerhalb des Silvesterzeit-Rahmens nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden. Mit diesem Formular stellen Sie den Antrag für eine solche Genehmigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.