Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder Verändern von Grabmalen sowie anderen baulichen Anlagen auf gemeindlichen Friedhöfen bedarf einer Genehmigung. Mit diesem Online-Formular stellen Sie den entsprechenden Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.