Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter:
Die Abgabe wird nach der Anzahl der Einwohner auf dem Grundstück berechnet. Maßgebend ist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abwasserabgabe zu entrichten ist.
Abgabepflichtig ist, wer Eigentümer des Grundstückes ist. Mehrere Abgabeschuldner sind Gesamtschuldner
Anzahl der gemeldeten Personen zum Stichtag 30. Juni des Vorjahres.
je Person 17,90 €
09181 2912-902
09181 2912-150
finanzen@vg-neumarkt.de