Anmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Bei Zuzug in eine Gemeinde ist eine Anmeldung verpflichtend.

Bei Personen bis zum 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem gesetzlichen Vertreter.

Erforderlich
  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich
  • Anmeldeformular ggf. Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
    (jeweils erhältlich im Einwohnermeldeamt)
  • Ausweisdokumente der/des Anzumeldenden für Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Fristen

Binnen zwei Wochen nach Bezug bzw. Auszug aus einer Wohnung.

Gebühren

kostenfrei

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-900

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de