Amtliche Bestätigung (Beglaubigung), dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Nach den entsprechenden Bestimmungen ist eine Beglaubigung durch uns nur möglich, wenn
Kopien von deutschen Personenstandsurkunden sind hiervon generell ausgenommen, z.B. eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde. Diese können nicht amtlich beglaubigt werden. Hier gibt es für Sie die Möglichkeit, sich im entsprechenden Standesamt die benötigte Urkunde neu ausstellen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Original-Schriftstück ausschließlich bei uns kopieren. Es ist daher nicht notwendig, dass Sie selbst gefertigte Kopien Ihres Originals mitbringen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beglaubigung gegen Nachweis, z.B. für Rentenzwecke, auch gebührenfrei erteilt werden.
5,00 Euro
Werden mehrere Abschriften eines Originals gleichzeitig beglaubigt, erfolgt eine Ermäßigung auf 50% je weitere Beglaubigung.
09181 2912-106
09181 2912-902
09181 2912-150
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