Gastschulanträge

Beschreibung

Entscheidungen über Gastschulanträge für Schüler, die ihren Wohnsitz in den Gemeinden Berngau, Pilsach oder Sengenthal haben. An der Entscheidung beteiligt werden die aufnehmende und die bisherige Schule sowie die aufnehmende Gemeinde.

Erforderlich
  • Gastschulantrag der Erziehungsberechtigten
  • Antragsformulare sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. erhältlich.

Finanzen, Recht, Lebenswelten

Telefonnummer

09181 2912-902

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

finanzen@vg-neumarkt.de