Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Vorübergehend nach § 12 GastG

Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.

Zu beachten:

Merkblatt für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb

Fristen:

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung durch den verantwortlichen Veranstalter einzureichen.

Gebühren:

30,00 €

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit und Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-902

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de

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