Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.
Merkblatt für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb
Fristen:
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung durch den verantwortlichen Veranstalter einzureichen.
Gebühren:
30,00 €
09181 2912-902
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de