Gebühr: 100,00 €
Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.
Erforderlich:
Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Fristen:
Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.
Gebühren:
30,00 €
09181 2912-900
09181 2912-150
ewo@vg-neumarkt.de