Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Antrag nach § 2 GastG

Gebühr: 100,00 €

Vorübergehend nach § 12 GastG

Hier wird eine vorübergehend gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese Gestattung ist für Vereinsfeste und ähnliche Veranstaltung, bei denen Speisen und/oder Getränke verkauft werden. Ein besonderer Anlass muss bestehen.

Erforderlich:

Nachweis der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Fristen:

Der Antrag ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.

Gebühren:

30,00 €

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-900

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de

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