Erstellung der jährlichen Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan und 5-jährigem Finanzplan für die verwaltenden Gemeinden und Körperschaften in Abstimmung mit den jeweiligen Entscheidungsorganen.
Vollzug und Überwachung der Haushaltspläne.
Erteilung von Auskünften zur Haushalts- und Finanzlage.
Die Gemeinden und öffentlichen Körperschaften haben für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. in der der Haushaltsplan (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt), der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, die Abgabesätze (Steuerhebesätze) und der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt werden.
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