Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.


Kinder jeden Alters benötigen bei Reisen ins Ausland ein eigenes Personaldokument.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden, sofern man das Kind anhand des Gesichtsbildes noch erkennt!


Quelle: www.bmi.bund.de

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