Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Wer einen Personalausweis beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Wenn Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Personalausweis beantragen möchten, muss das Kind zur Überprüfung der Identität auch anwesend sein.

mitzubringende Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches, digitales Passbild (siehe Fotomustertafel) inklusive QR-Code vom Fotografen; alternativ kann das Passbild auch unmittelbar in der Verwaltungsgemeinschaft gegen eine Gebühr von 6,-€ angefertigt werden
  • Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass- soweit vorhanden)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (bei Erstantrag und Neuzuzug)

für Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich notwendig

  • Einwilligungserklärung und Personalausweis oder Reisepass der gesetzlichen Vertreter
  • Sorgeerklärung bei unverheirateten Eltern
  • aktuelles Negativattest bei Alleinerziehenden

Gebühren Personalausweis:

  • die Gebühr ist bei Beantragung zu entrichten
  • für Personen unter 24 Jahren (maximal 6 Jahre gültig): 22,80 €
  • für Personen ab 24 Jahren (maximal 10 Jahre gültig): 37,00 €
  • Aktivierung/Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung bzw. Neusetzen der PIN: gebührenfrei

Bearbeitungszeit
Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und ist zirka 2 bis 3 Wochen nach Beantragung fertig.

Abholung/Vollmacht
Falls eine persönliche Abholung des Personaldokuments nicht möglich ist, kann mit nachfolgender Vollmacht (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auch eine andere Person den Personalausweis entgegennehmen. Die bevollmächtigte Person muss bei der Abholung einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Vorläufiger Personalausweis
In besonders dringenden Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Hierfür sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie bei der Beantragung eines Personalausweises.
Wichtig ist vorab eine Überprüfung, ob eine Einreise ins Zielland mit einem vorläufigen Personalausweis möglich ist (z.B. auf der Homepage des Auswärtigen Amtes).

Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

• Gültigkeit: maximal 3 Monate
• Gebühr: 10,00 €

Für weitere Informationen verweisen wir auf das Portal des Bundesministerium des Innern unter: https://www.personalausweisportal.de

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit und Ordnung

Telefonnummer

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