Sterbefall

Beschreibung

Ein Sterbefall muss spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt in bestimmten Fällen auch durch Polizeibehörden.

Wenn sich der Todesfall zu Hause ereignet hat, ist jedoch die Anmeldung durch die Angehörigen mit persönlicher Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Die Anzeige kann auch durch ein beauftragtes Bestattungsinstitut erfolgen.

Erforderlich
  • Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Familienbuchabschrift des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung des Arztes
Fristen

Ein Sterbefall muss spätestens an dem dem Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.

Gebühren

Je nach gewünschter Anzahl von gebührenpflichtigen Sterbeurkunden.

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit u. Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-900

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de