Veränderungssperren

Beschreibung

Zur Sicherung der gemeindlichen Bauleitplanung kann die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Veränderungssperre erlassen. Danach sind Änderungen (Grundstücksverkäufe, Bauvorhaben usw.) nicht mehr zulässig.

Erforderlich

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.

Fristen

keine

Bürgerservice, öffentl. Sicherheit und Ordnung

Telefonnummer

09181 2912-902

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

ewo@vg-neumarkt.de