Verkehrsrechtliche Anordnungen, Verkehrsschauen, Verkehrszeichen

Beschreibung

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 44/45 StVO. Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt und besagt, wann und wo welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen bzw. zu entfernen sind (z. B. bei Straßen- und Kanalbauarbeiten, Veranstaltungen).

Erforderlich

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßahmen nach § 45 StVO

Angaben über die:

  • Bezeichnung der Straße
  • Ort der Sperrung
  • Zeit der Sperrung
  • Grund der Sperrung
  • ggf. Umleitungsvorschlag
Fristen

1 Woche vor Beginn der Sperre, spätestens jedoch 1 Tag vor der beabsichtigten Maßnahme

Gebühren

Halbseitige Sperrung:

  • bis zu 14 Tagen: 15,00 €
  • bis zu einem Monat: 30,00 €

Gesamtsperre:

  • bis zu 14 Tagen: 15,00 €
  • bis zu einem Monat: 30,00 €

Für jedes weitere Monat 5,00 €!

Planen und Bauen, Beiträge

Telefonnummer

09181 2912-901

Fax-Nummer

09181 2912-150

E-Mail

bauamt@vg-neumarkt.de