Anordnung einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 44/45 StVO. Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt und besagt, wann und wo welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen bzw. zu entfernen sind (z. B. bei Straßen- und Kanalbauarbeiten, Veranstaltungen).
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßahmen nach § 45 StVO
Angaben über die:
1 Woche vor Beginn der Sperre, spätestens jedoch 1 Tag vor der beabsichtigten Maßnahme
Halbseitige Sperrung:
Gesamtsperre:
Für jedes weitere Monat 5,00 €!
09181 2912-901
09181 2912-150
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