Wasserrecht

Benutzung, Gemeingebrauch, Anliegergebrauch

Beschreibung

a) Unterstützung des Landratsamtes bei der Durchführung von Wasserrechtsverfahren, z. B. durch Auslegung der Pläne

b) Unterhaltung der Gewässer 3. 0rdnung:
Hierbei führen die Gemeinden Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausbaggern des Bachbettes) durch. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger und Eigentümer in voller Höhe umgelegt.

Planen und Bauen, Beiträge

Telefonnummer

09181 2912-901

Fax-Nummer

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E-Mail

bauamt@vg-neumarkt.de