Beschreibung
a) Unterstützung des Landratsamtes bei der Durchführung von Wasserrechtsverfahren, z. B. durch Auslegung der Pläne
b) Unterhaltung der Gewässer 3. 0rdnung:
Hierbei führen die Gemeinden Unterhaltungsmaßnahmen (z. B. Ausbaggern des Bachbettes) durch. Die anfallenden Kosten werden auf die Anlieger und Eigentümer in voller Höhe umgelegt.
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