Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist nach § 107 BGB die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger (7–17 Jahre) abschließt. Sie ist notwendig, wenn das Geschäft nicht nur einen rechtlichen Vorteil bringt (z.B. Käufe, Verträge). Ohne diese ist das Geschäft bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.