Übermittlungssperren ermöglichen es Bürgern, der Weitergabe ihrer Meldedaten an Dritte (wie Parteien, Kirchen oder Direktwerber) durch die Meldebehörde zu widersprechen. Sie werden formlos oder über Formulare bei der zuständigen Meldebehörde beantragt, gelten unbefristet bis zum Widerruf und dienen dem Datenschutz.