Kategorie: Bekanntmachung Pilsach – 15. November 2024
Die Gemeinde Pilsach hat eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Pilsach (Kostensatzung) mit kommunalem Kostenverzeichnis erlassen. Die Satzung mit Anlage tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Pilsach (Kostensatzung) mit kommunalem Kostenverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme auf.
Neumarkt i.d.OPf., 15.11.2024
GEMEINDE PILSACH
Andreas Truber
Erster Bürgermeister