Bekanntmachung

Kategorie: Allgemein, Bekanntmachung Pilsach – 22. Februar 2024

Die Gemeinde Pilsach beantragte beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Alle Ortsteile werden im Trennsystem entwässert. Schmutzwässer – nicht Bestandteil dieses Verfahrens — werden zur Kläranlage Neumarkt geleitet.

Die Einleitungen bestehen seit längerer Zeit. Einige der bisherigen wasserrechtlichen Erlaubnisse enden mit den Kalenderjahr 2023/24. Einige Einleitungen waren bisher nicht wasserrechtlich behandelt.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem nebenstehendem PDF-Dokument.

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