Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Pilsach (Hebesatzsatzung)

Kategorie: Bekanntmachung Pilsach, Bekanntmachung – 28. November 2024

Die Gemeinde Pilsach hat eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer-hebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Pilsach liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme auf.

Neumarkt i.d.OPf., 25.11.2024
GEMEINDE PILSACH

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