Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Sengenthal (Hebesatzsatzung)

Kategorie: Bekanntmachung Sengenthal, Bekanntmachung – 6. November 2024

Bekanntmachung

Die Gemeinde Sengenthal hat eine Satzung über die Festsetzung der Grund-steuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Sengenthal liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemein-schaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 32), Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., zur ständigen Einsichtnahme auf.

Neumarkt i.d.OPf., 06.11.2024
GEMEINDE SENGENTHAL

Werner Brandenburger
Erster Bürgermeister

Bekanntmachungsnachweis
Angeheftet am 07.11.2024
Abgenommen am 09.12.2024

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