Feldvergleich und Nachschätzung nach § 12 BodSchätzG – Gemarkung Woffenbach

Kategorie: Mitteilung Berngau – 31. August 2023

Das Finanzamt Neumarkt i.d.OPf. lässt ab sofort Einmessungen, Bohrungen und Aufgrabungen zum Zwecke der Bodenschätzung nach § 12 BodSchätzG durchführen.

Dies betrifft die Grundstücke der Gemarkung Woffenbach, somit den Ortsteil Tyrolsberg.

Die Außendienstmitarbeiter dürfen diese Maßnahmen auf den Grundstücken jederzeit durchführen. Zudem dürfen die für die Öffentlichkeit gesperrten Wirtschaftswegen von Ihnen Befahren werden.

Die Grundstückseigentümer werden nicht gesondert benachrichtigt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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