Anmeldung eines Wildschadens gemäß §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz

Wenn Wild auf landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Flächen Schäden verursacht, können Sie den Wildschaden online anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Feststellung des Schadens erfolgen. Der Anspruch richtet sich nach dem Bundesjagdgesetz.