Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG

Öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen bedürfen nach Art. 19 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes einer behördlichen Erlaubnis oder Anzeige. Mit diesem Formular stellen Sie den entsprechenden Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.