Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten in begründeten Ausnahmefällen

In begründeten Ausnahmefällen können Schulwegkosten erstattet werden, wenn Schülerinnen und Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und die Mindestentfernung zur Schule überschritten wird. Mit diesem Online-Formular stellen Sie den Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.