Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

Nach dem Tod eines Gewerbetreibenden kann der Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne einen befähigten Stellvertreter vorübergehend fortgeführt werden. Mit diesem Formular beantragen Sie die entsprechende Gestattung bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.