Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Für den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte, z. B. bei Vereinsfesten oder Veranstaltungen, ist eine Gestattung erforderlich. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Erlaubnis bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt.