Vermieter und Wohnungsgeber sind nach § 19 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, dem Mieter den Einzug schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung wird für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt. Mit diesem Online-Formular können Sie die Wohnungsgeberbestätigung bequem digital ausfüllen und einreichen.