Zustellvollmacht für Steuerbescheide

Mit einer Zustellvollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, Steuerbescheide der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in Ihrem Namen entgegenzunehmen. Dies ist z. B. bei längerer Abwesenheit oder bei Verwaltung durch einen Bevollmächtigten sinnvoll.